Neues Kurtaxenreglement der Lötschberg-Region

Gemeinsam für eine Destination mit Zukunft

Das Bekenntnis zum Tourismus in der Lötschberg-Region ist da. Die fünf Gemeinden Ausserberg, Baltschieder, Eggerberg, Niedergesteln und Raron bilden zusammen eine Destination. 2019 entstand die Lötschberg-Region.

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung räumt den 5 Gemeinden bis Ende 2021 eine Frist ein, um gemäss den Übergangsbestimmungen des Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar 1996 ein kommunales Reglement über die Tourismustaxen zu erlassen und durch den Kanton homologieren zu lassen. 

Und nun ist der nächste Schritt EIN einheitliches Kurtaxenreglement.

Nicht zuletzt soll eine Pauschalisierung der Kurtaxe der Tourismusorganisation Planungssicherheit geben, damit zukünftige Projekte rasch in und für die Destination umgesetzt werden können.

Das neue Kurtaxenreglement soll als eine weitere gemeinsame Ausgangslage dienen, die Destination erfolgreich in die Zukunft entwickeln zu können.

 

Die neue Kurtaxenpauschale

Alle Zweitwohnungen unterliegen einer Kurtaxenpauschale. Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wird bereits in vielen Destinationen im Wallis angewendet, seit das neue Gesetzt über den Walliser Tourismus es den Gemeinden erlaubt, ihre bestehenden Kurtaxenmodelle zu ändern.

Der Tagesansatz der berechneten Kurtaxenpauschale beträgt neu CHF 1.50 in allen sechs Destinationsgemeinden. Auf Basis der durchschnittlichen Auslastung der Anzahl gemeldeten Betten wird neu der zu bezahlende Kurtaxenbetrag festgelegt. Obwohl die Meldepflicht nach wie vor bestehen bleibt, ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, jeden einzelnen Gast, Bekannten oder Freunde einzeln abzurechnen – eine massive administrative Vereinfachung für alle Beteiligten.

Die jährliche Pauschale errechnet sich gemäss dem Musterreglement des Kantons wie folgt:

Durchschnittliche Belegung  x Betten pro Haushalt x Kurtaxe = Pauschalbetrag            

                  

Das ändert sich nicht

  • Hotellerie, Gruppenunterkünfte, Gästezimmer, Airbnb, SAC und Campings rechnen weiterhin effektiv ab! Mit dem neuen Kurtaxenansatz.
  • Es bestehen dieselben Ausnahmen für Personen, die eine reduzierte oder keine Kurtaxe bezahlen.
  • Das Inkasso der Kurtaxen übernimmt, nach Verfügung durch die Gemeinden, die Lötschberg-Region.

Unsere neue Kurtaxenpauschale schafft Anreize. Zweitwohnungsbesitzer können zusätzliche Einnahmen generieren. Die Kurtaxeneinahmen bleiben beim Besitzer!

Seit über fast 20 bzw. 27 Jahren haben wir einen Kurtaxenansatz von CHF 0.70 / CHF 1.00. Die Teuerung in den letzten Jahren erlaubt es der Lötschberg-Region den Kurtaxenansatz zu erhöhen. Durch die neu gegründete Lötschberg-Region haben wir zudem mehr Angebote für unsere Gäste.

Durch den neuen Kurtaxenansatz und die neue Erhebung der Kurtaxenpauschale werden die Gemeinden zusätzliche Mittel einnehmen, welche im Sinne der gesamten Destination verwendet werden sollen.

  •  Neue Homepage
  •  E-Bike Ladestationen
  •  Neuer Detektiv-Trail oder Finding-Daniel Ausserberg-St.German-Raron
  •  Beschriftung Häuser
  •  Digitalisierung/Broschüren (Häuser, Kellereien, Unterkunftsverzeichnis, etc.)/Newsletter
  •  Elektronisches Meldewesen
  •  Bessere Öffnungszeiten Mai-Oktober

Kurtaxen Anteile BISHER

Gemeinden (ehemalige Sonnige Halden) Ausserberg, Eggerberg, Hohtenn - letzter Beschluss im Jahr 1994

Objektart Kurtaxenansatz Beherbergungstaxen
Fewo, Chalets und Hotels 1.00 0.50
Jahrespauschale pro Person 30.00
SAC-Hütten Pauschal 300.00-700.00 250.00-300.00

Gemeinden (ehem. Raron-Niedergesteln Tourismus) Raron und Niedergesteln - letzter Beschluss im Jahr 2002

Objektart Kurtaxenansatz Beherbergungstaxen
Hotel und Parahotellerie 1.00 0.50
Camping 0.70 0.25
Gruppenlager 0.70 0.25
Jahrespauschale pro Person und Jahr (Fewo) 30.00
Jahrespauschale pro Person (Camping) 21.00 7.50

Kurtaxen Anteile NEU

Objektart Kurtaxenansatz Beherbergungstaxen
Hotel und Parahotellerie 1.50 0.75
Camping 1.00 0.35
SAC 1.00 0.35
Gruppenlager 1.00 0.35
Jahrespauschale Fewo pro Objekt und Jahr 45.00-270.00 22.50-135.00
Jahrespauschle Camping 30.00 10.50

Die Kurtaxenansätze sollen für die 5 Gemeinden Ausserberg, Baltschieder, Eggerberg, Niedergesteln und Raron gelten.

Von der Bezahlung der Kurtaxe befreit:

  • Personen, die in den Gemeinden in der die Kurtaxe anfällt, ihren Wohnsitz haben
  • Personen, die bei einem von der Kurtaxe befreiten Angehörigen unentgeltlich übernachten
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Schüler, Lehrlinge sowie Studenten der vom Staat Wallis anerkannten und subventionierten Schulen
  • Patienten und Insassen von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Fürsorgeanstalten, die vom Staat bewilligt sind
  • Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie ähnlicher Dienste, sofern sie im Dienst stehen
  • Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionierte Tätigkeit im Rahmen der Bewegung Jugend und Sport ausüben

Öffentliche Informationsveranstaltung

Am Freitag, 8. Oktober 2021 um 19:00 Uhr fand in der Aula im OS Schulhaus die Öffentliche Veranstaltung betr. neuen Kurtaxenreglement statt.

Die Anwesenden wurden ausführlich über das neue Kurtaxenreglement informiert und alle offenen Fragen konnten beantwortet werden.

Das Kurtaxenreglement muss nun von den 5 Gemeinden an den Urversammlungen angenommen werden, bevor es dem Kanton Wallis zur Homologation eingereicht werden kann.

Nachtrag:
Das Kurtaxenreglement wurde von allen 5 Gemeinden an den Urversammlungen am im November/Dezember angenommen. Vom Kanton wurde es mitte Februar 2022 homologiert.